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Cali-Fonds zum Vorteilsausgleich für Digitale Sequenzinformationen gestartet

Im November 2024 hatten sich die Vertragsstaaten der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) auf die Einrichtung eines Fonds zum Vorteilsausgleich für die Nutzung von Digitalen Sequenzinformationen (DSI) verständigt. Dieser sogenannte Cali-Fonds wurde am 25. Februar 2025 offiziell eingerichtet. Zahlungen in den Fonds sind damit formal möglich. Die wesentlichen Rahmenbedingungen hierfür sind aber weiterhin unklar.

Nach dem Beschluss der 16. Vertragsstaatenkonferenz sollen Nutzer von DSI auf freiwilliger Basis in den Cali-Fonds einzahlen. Hierfür wurden verschiedene Wirtschaftssektoren identifiziert, die aus Sicht der CBD direkt oder indirekt von der Nutzung von DSI profitieren und sich daher an dem Fonds beteiligen sollen. Hierfür sind unverhältnismäßig hohe Zahlungsraten von 1 % vom Profit bzw. 0,1 % vom Umsatz vorgesehen. Allerdings wurden Schwellenwerte definiert, um kleine und mittelständische Unternehmen von der Zahlungserwartung in dieser Höhe auszunehmen. Diese Schwellenwerte sollen bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Auch wenn die Zahlungsraten derzeit noch als unverbindlich angesehen werden, verdeutlichen sie doch die insgesamt hohe Erwartungshaltung der Vertragsstaaten im Hinblick auf mögliche Zahlungen in den Fonds. 

Die Einnahmen sollen in den Entwicklungs- oder Schwellenländern unter den Vertragsstaaten für Projekte zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität genutzt werden. Für die Auszahlungen des Fonds an diese Vertragsstaaten wird derzeit der Verteilungsschlüssel erarbeitet. 

Kritikpunkte am Cali-Fonds auf einen Blick:

​1

Zahlungsraten unverhältnismäßig hoch 

2

Unternehmerische Leistungen werden nicht honoriert

3

Schwellenwerte zur Entlastung kleinerer Unternehmen nicht praxistauglich 

4

Pflanzenzüchterische Praxis bleibt unbeachtet

5

Doppelte Zahlungspflichten drohen 


6

Flickenteppich aus nationalen Regelungen zeichnet sich ab

7

Wesentliche Rahmenbedingungen unklar

8

Unklares Verhältnis zum IT

Leider wurde im Rahmen der Verhandlungen versäumt, die für die betroffenen Unternehmen dringend erforderliche Rechtsklarheit im Umgang mit DSI zu schaffen. Zwar ist der Cali-Fonds als multilateraler Mechanismus angelegt. Den Vertragsstaaten steht es aber weiterhin frei, ihre nationalen Regelungen für die Nutzung von DSI aufrechtzuerhalten oder neue zu schaffen. Auch ist unklar, in welchem Verhältnis der Cali-Fonds zu dem Internationalen Saatgutvertrag (ITPGRFA) steht. Mehrfache Zahlungspflichten sind daher zu befürchten.

Diese und andere Punkte waren Inhalt eines Runden Tisches von Behörden, Ministerien und Wirtschaftsvertretern, der am 1.4.2025 auf Einladung des in Deutschland zuständigen Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) und Bundesamts für Naturschutz (BfN) stattfand. Hierbei war die einhellige Meinung, dass der Cali-Fonds ein Baustein sein kann, um den Schutz der Biodiversität zu stärken. Bislang bieten die vereinbarten Eckpunkte aber noch keine ausreichende Klarheit und Verlässlichkeit. Man will gemeinsam daran arbeiten, diese zu verbessern.   

Der Beschluss verkennt aus Sicht des BDP, dass digitale Sequenzinformationen (DSI) in der Pflanzenzüchtung ohne die zugrundeliegenden physischen genetischen Ressourcen keine praktische Relevanz haben. Bereits bestehende internationale Abkommen wie der Internationale Saatgutvertrag (IT) und das Nagoya-Protokoll regeln den Zugang und Vorteilsausgleich für diese physischen Ressourcen Dabei hat sich bereits das Nagoya-Protokoll als unpraktikabel erwiesen. Der BDP fordert ein zentrales, multilaterales System, das den Vorteilsausgleich für alle genetischen Ressourcen – einschließlich DSI –praxistauglich gewährleistet.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Bettina Sánchez Bergmann

Thyra von Creytz

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