Warum es klare Regeln braucht, um den Züchtungsfortschritt in Deutschland nicht zu gefährden
Der Landwirtschaft stehen heute 3.700 in Deutschland zugelassene Sorten in über 100 verschiedenenKulturarten für die individuellen ackerbaulichen und betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse zur Verfügung.
Die Entwicklung solcher Sorten erfordert hohe Investitionen, die von den überwiegend mittelständisch geprägten Züchtungsunternehmen in Deutschland nur dann dauerhaft geleistet werden können, wenn ein verlässliches Refinanzierungssystem besteht. Genau das ermöglicht das Sortenschutzrecht – ein speziell auf die Pflanzenzüchtung zugeschnittenes Schutzinstrument.
Doch in der Praxis funktioniert dieses System nicht an allen Stellen zuverlässig. Hier besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf: Der Gesetzgeber muss bestehende Lücken insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Erhebung von Nachbaugebühren bei Landwirten schließen und die Durchsetzung des Sortenschutzes sichern.
Eine entsprechende Stellungnahme hat der BDP in die erste Sondierung eingegeben, die die EU-Kommission Anfang des Jahres zur Evaluierung des Gemeinschaftssortenrechtes durchgeführt hat. Diese erste Sondierung ist der Beginn von weiteren Konsultationstätigkeiten, die die EU-Kommission für das Jahr 2025 angekündigt hat, um die Gemeinschaftssortenverordnung auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und ihren EU-Mehrwert hin zu überprüfen.
Das Erntegut-Urteil
Die Beachtung der sortenschutzrechtlichen Vorgaben durch landwirtschaftliche Betriebe und den Handel ist eine zentrale Voraussetzung für den Schutz der Rechte von Sortenschutzinhabern. Das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs von November 2023 (28.11.2023, X ZR 70/22, GRUR 2024, 127) hat im vergangenen Jahr hohe Wellen geschlagen. Tatsächlich aber bestätigt dieses Urteil die bisherige Rechtslage im Hinblick auf die Verantwortung des Händlers von Erntegut für die Einhaltung der Sortenschutzrechte: Wer mit Erntegut handelt, muss sicherstellen, dass das Erntegut rechtmäßig erzeugt wurde. Der Handel mit widerrechtlich erzeugtem Material stellt eine Verletzung von Sortenschutzrechten dar, die u. a. einen Unterlassungsanspruch zur Folge hat.
Das Urteil zeigt die besondere Verantwortung, die nicht nur Landwirte, sondern auch Händler von Erntegut haben und hat zunächst Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit aufgerufen. Die Pflanzenzüchter und Pflanzenzüchterinnen haben ihrerseits nach einer praktikablen Lösung gesucht, mit der die Einhaltung der Sortenschutzrechte und eine sichere Vermarktung von Erntegut für alle Beteiligten hergestellt werden können. Dazu hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ein kostenfreies und weitgehend unbürokratisches System aufgesetzt, mit dem die sogenannte Erntegut-Bescheinigung vom Landwirt für die Vermarktung seines Ernteguts erzeugt werden kann. Abnehmer müssen sich nach Vorlage der Erntegut-Bescheinigung nicht eigenständig um weitere Informationen über die rechtmäßige Erzeugung der Ware kümmern. Die Erntegut-Bescheinigung enthält das Versprechen, dass Händler im Hinblick auf Rechtsverstöße, die sich infolge von Rechtsverletzungen im Zuge der Erzeugung des betreffenden Ernteguts und dessen Handel ergeben könnten, nicht durch die STV belangt werden.
Eine Verpflichtung, das System zur Erntegut-Bescheinigung zu nutzen, besteht nicht!
Juristische Einschätzung
Das Erntegut-Urteil im Fokus: Rechtliche Hintergründe, Entscheidung und praktische Relevanz können Sie hier downladen.
Warum muss der Gesetzgeber beim Sortenschutz nachbessern?
Sortenschutzrechte müssen unbedingt eingehalten werden. Können Sortenschutzinhaber nicht in vollem Umfang von ihrem geistigen Eigentum profitieren, entgeht ihnen ein wesentlicher Teil der ihnen zustehenden Erlöse – und damit die wirtschaftliche Grundlage für künftige Investitionen. In Deutschland werden die Nachbaugebühren für ca. 30 Prozent der Getreideflächen und ca. 50 Prozent der Kartoffelflächen, auf denen Nachbau betrieben wird, nicht an die Sortenschutzinhaber gezahlt. Die entstehende Lücke von ca. 15 Millionen EUR stellt für viele Züchter eine existenzielle unternehmerische Bedrohung dar.
Der Gesetzgeber muss dringend dafür sorgen, dass sich niemand dieser gesetzlich normierten Verpflichtung entziehen kann.
Finanzierung von Züchtungsforschung und Innovation
Pflanzenzüchtung ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Die Entwicklung einer neuen, marktfähigen Sorte kann 10 bis 15 Jahre dauern und erfordert erhebliche Investitionen in Forschung, Laborarbeiten, Feldversuche und Prüfungen – insgesamt entstehen Kosten von bis zu 5 Mio. EUR.
Lizenz- und Nachbaugebühren sorgen dafür, dass Züchter diese Kosten refinanzieren und leistungsstarke und zukunftsfähige Sorten für alle nachbaufähigen Arten, von den Selbst- und Fremdbefruchtern bis hin zu den vegetativ vermehrten Arten, weiterhin entwickeln können.
Verlässlichkeit für alle: optimierte Website für die Erntegut-Bescheinigung
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat die Website für die Erntegut-Bescheinigung optimiert.
Erleichterung für Nutzer von zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut
Betriebe, die zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut verwenden, müssen weder die verwendeten Sorten benennen noch diese einer Fläche zuordnen. Sie führen unter www.erntegut-bescheinigung.de lediglich die jeweilige Anbaufläche pro Fruchtart und die verwendete Menge an zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut auf. Das spart Zeit. Ob die Landwirtinnen und Landwirte dafür Kaufbelege direkt hochladen oder möglichen späteren Stichproben zustimmen, entscheiden sie selbst. In beiden Fällen erhalten sie umgehend ihre Erntegut-Bescheinigung.
Erntegut-Bescheinigung auch für Nachbau
Wer Nachbau betreibt, bekommt seine Erntegut-Bescheinigung ebenfalls unter www.erntegut-bescheinigung.de. Auch hier besteht die Wahl, Belege sofort hochzuladen oder einem späteren Stichprobenverfahren zuzustimmen.
Grundsätzlich müssen die nachgebauten Sorten je verwendeter Menge aufgeführt werden. Der Vorgang lässt sich abkürzen, wenn die Landwirtinnen und Landwirte zustimmen, dass die jeweiligen Angaben aus der Nachbauerklärung für die Erntegut-Bescheinigung übertragen werden dürfen. Für den Fall, dass Betriebe nicht zustimmen oder keine Nachbauerklärung abgegeben haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Erntegut-Bescheinigung zu erlangen. Dann müssen die Daten einzeln eingegeben werden.
Es ist verständlich, dass alle Akteure in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette so wenig bürokratischen Aufwand wie möglich haben wollen. Mit dem neuen verbesserten Online-System als faire Lösung für alle Beteiligten ist das möglich.
How to - Mit wenigen Klicks zur Erntegut-Bescheinigung
Für eine reibungslose Vermarktung ihrer Ernte steht Landwirtinnen und Landwirten der kostenlose Service zur Erlangung der Erntegut-Bescheinigung zur Verfügung. Mit wenig Aufwand kann die Erntegut-Bescheinigung zur Vorlage beim Erfassungshandel direkt unter www.erntegut-bescheinigung.de erstellt und runtergeladen werden. So wird der bürokratische Aufwand für alle Akteure der Wertschöpfungskette reduziert. Wie man die Erklärung zum rechtskonformen Anbau unkompliziert erhält, sehen Sie im Video.
Sortenschutzrecht, Züchtungsausnahme, Lizenz- und Nachbaugebühren, Erntegut-Bescheinigung: Ein Überblick
Der Rechtsrahmen für Pflanzensorten und Saatgutverwendung ist ein komplexes Thema, das insbesondere für Landwirte von großer Bedeutung ist. Die Begriffe Sortenschutzrecht und Züchtungsausnahme, Lizenz- und Nachbaugebühren, Erntegutbescheinigung spielen hierbei eine zentrale Rolle.
1
Sortenschutzrecht
Das Sortenschutzrecht gewährt Züchtern ein zeitlich befristetes, exklusives Nutzungsrecht an ihren neuen Pflanzensorten. Diese Sorten dürfen nur mit Zustimmung vermehrt, vertrieben oder genutzt werden. Ziel des Sortenschutzes ist es, Innovationen in der Züchtung zu fördern und die wirtschaftlichen Interessen der Züchter zu schützen.
Züchtungsausnahme
Herzstück im Sortenschutzrecht ist die sogenannte Züchtungsausnahme. Nach diesem Open-Source-Prinzip ist es den Pflanzenzüchtern gestattet, die geschützten Sorten ihrer Wettbewerber auch ohne deren Zustimmung für die Züchtung neuer Sorten zu nutzen und die daraus entstehenden neuen Sorten zu vermarkten. Damit kann immer wieder auf neuestes genetisches Material zugegriffen und dieses züchterisch verbessert werden. Der große Züchtungsfortschritt in Deutschland ist das Ergebnis dieses Schutzsystems, das den Landwirten jedes Jahr eine Vielfalt neuer, leistungsfähiger Sorten zur Verfügung stellt.
2
Lizenz- und Nachbaugebühren
Die Refinanzierung der züchterischen Investitionen erfolgt über Lizenz- und Nachbaugebühren.
Über eine im Saatgutpreis enthaltene Lizenzgebühr wird die Leistung der Züchter entlohnt und der hohe Aufwand der Züchter für den Züchtungsfortschritt refinanziert. Eine besondere Regelung betrifft Landwirte, die im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen wollen. Dieser sogenannte Nachbau ist erlaubt, wenn die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbauentschädigung, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) erfüllt werden. Dies ist in Artikel 14 der EU-Sortenschutzverordnung geregelt.
Die Nachbaugebühr ist als eine Art Lizenzgebühr zu verstehen, mit der der Sortenschutzinhaber für seine züchterische Leistung entschädigt wird. Erleichterungen gibt es für kleine Betriebe, die unter bestimmten Bedingungen keine Nachbaugebühren zahlen müssen. Die Nachbaugebühr ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat (30.6.) zu zahlen.
3
Die Erntegut-Bescheinigung
Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage durch Landwirte beim Erfasser/Händler gedacht. Für den Erfasser/Händler lässt sich daraus ersehen, dass vom Landwirt eine Erklärung über die rechtmäßige Erzeugung der Ernte gegenüber der STV abgegeben wurde. Im Hinblick auf Rechtsverstöße, die sich infolge von Rechtsverletzungen im Zuge der Erzeugung des betreffenden Ernteguts und dessen Handel ergeben könnten, werden Erfasser und Händler nicht durch die STV belangt, wenn die Erntegut-Bescheinigung vorliegt.
4
Fazit
Das Gesetz schützt Sortenschutzinhaber vor der widerrechtlichen Nutzung ihrer Sorten durch Dritte und stellt insoweit grundsätzlich einen soliden Rechtsrahmen dar. Lizenz- und Nachbaugebühren gewährleisten eine faire Kompensation der züchterischen Arbeit. Die Erntegut-Bescheinigung dient der Transparenz und der Einhaltung sortenschutzrechtlicher Vorschriften. Für Landwirte und Händler ist es essenziell, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen. Hierbei geht es nicht nur um gesetzliche Verpflichtungen, sondern um die langfristigen Sicherstellung eines innovativen und nachhaltigen Saatgutsektors.
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Moritz von Köckritz
Thyra von Creytz
Nicole Ickstadt
Lassen Sie uns Feedback da.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu den aktuellen BDP-NACHRICHTEN. Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung zu Inhalten, Gestaltung und Aufbereitung mit – sowie Ihre Anregungen für kommende Ausgaben.