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In diesem Zusammenhang spielen die internationale Zusammenarbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidende Rollen, um sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen zu gewährleisten als auch die Rechte der Herkunftsländer zu wahren. Zwei zentrale Instrumente, die den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen für den Bereich der Pflanzenzüchtung regeln, sind der Internationale Saatgutvertrag (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, ITPGRFA) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Darüber hinaus gibt es Länder, die keinem der beiden internationalen Mechanismen beigetreten sind und stattdessen bilaterale Vereinbarungen für die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen etabliert haben. Für Züchterinnen und Züchter ist es daher häufig schwierig zu erkennen, unter welches Regelwerk genetische Ressourcen fallen und welche Vorgaben jeweils zu berücksichtigen sind.
Access and Benefit Sharing – eine emotionale Debatte
Die Diskussion um den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich für ihre Nutzung (Access and Benefit Sharing) wird seit vielen Jahren – teilweise in sehr emotionaler Weise – auf internationaler Ebene geführt. Auf der einen Seite stehen die Nutzer, das heißt die Unternehmen, die auf den Zugang zu genetischen Ressourcen angewiesen sind, sowie die Industrieländer, in denen die entsprechenden Wirtschaftsakteure angesiedelt sind. Auf der anderen Seite die sogenannten „Geberländer“, also die Länder, die genetische Vielfalt bereitstellen, erhalten und bewahren. Ein zentrales Problem ist dabei, dass viele der genetischen Ressourcen in Ländern des sogenannten „Globalen Südens“ konzentriert sind, also in Entwicklungsländern und Regionen mit einer hohen Biodiversität. Diese Länder sind jedoch oft nicht in der Lage, die finanziellen und technologischen Mittel bereitzustellen, um von der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen zu profitieren. Sie fordern zu Recht eine Beteiligung an den Gewinnen, die Dritte durch die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen generieren. Um diese Probleme anzugehen, wurde 2001 der Internationale Saatgutvertrag ins Leben gerufen und 2010 das „Nagoya-Protokoll“ der CBD verabschiedet. In beiden Übereinkommen wollte man einen Rahmen schaffen, um einerseits den Zugang zu genetischen Ressourcen in den Vertragsstaaten zu erleichtern und andererseits für einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen Nutzern und Geberländern zu sorgen.
Allerdings haben diese Übereinkommen die bestehenden Probleme nur teilweise lösen können. Weiterhin existieren auch nationale Vorgaben für den Zugang zu genetischen Ressourcen, was die Gesamtsituation eher noch komplexer als einfacher macht. Mit der Diskussion um die Nutzung Digitaler Sequenzinformationen (DSI) kam ein weiterer, nicht weniger kontrovers diskutierter Aspekt hinzu. Damit hält die Debatte um den Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen unvermindert an.
// Access and Benefit Sharing in der Pflanzenzüchtung
PGR = pflanzengenetische Ressourcen
GR = genetische Ressourcen
PIC = Prior Informed Consent (vorherige Zustimmung bzw. Genehmigung des Geberlandes für den Zugang zu einer genetischen Ressource)
MAT = Mutually Agreed Terms (Vereinbarungen, die im Voraus zwischen Nutzer und Bereitsteller der genetischen Ressource festgelegt werden, um den Vorteilsausgleich zu regeln)
DSI = Digitale Sequenzinformationen
ABS = Access and Benefit Sharing
Der BDP setzt sich für die Stärkung des ITPGRFA ein. Hierfür muss der Vertrag zukünftig so gestaltet werden, dass
- er alle für Landwirtschaft und Gartenbau wichtigen Arten umfasst,
- die Zahlungsmodalitäten so ausgestaltet werden, dass sie der Vielfalt in der Züchtungsbranche und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen,
- realistische Zahlungsraten definiert werden,
- DSI einbezogen werden und
- Zahlungen in den Fonds des ITPGRFA Anerkennung bei der CBD finden und dort keine weiteren Zahlungsverpflichtungen entstehen.
Um den Zugang zu diesen Ressourcen weiterhin für alle Unternehmen zu ermöglichen, ist ein multilaterales System erforderlich, das Rechtsicherheit und Klarheit schafft und den bestehenden Flickenteppich ersetzt. Der Internationale Saatgutvertrag bietet aus Sicht der Pflanzenzüchtung den idealen Ansatz hierfür und ist so weiterhin das bevorzugte System zum Vorteilsausgleich für die Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen. Ihn gilt es zu erhalten und zu stärken. Der BDP ist bereit, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

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