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Pflanzengenetische Ressourcen im Spannungsfeld von Zugang und Regulierung

Genetische Vielfalt von Pflanzen stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Landwirtschaft dar und ist Grundlage für die Züchtung neuer Sorten, die an die Herausforderungen der globalen Landwirtschaft wie Klimawandel, Schädlinge und Krankheiten angepasst sind. Züchterinnen und Züchter kombinieren die vorhandene genetische Vielfalt immer wieder aufs Neue, um die jeweils besten Eigenschaften von Pflanzen miteinander zu verbinden. Dabei kreuzen sie häufig auch genetisches Material aus anderen Teilen der Welt ein. Der Zugang zu Pflanzen und zu genetischer Vielfalt in Form von neuen Sorten und pflanzengenetischen Ressourcen aus aller Welt ist somit essenziell für die Pflanzenzüchtung. 

In diesem Zusammenhang spielen die internationale Zusammenarbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidende Rollen, um sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen zu gewährleisten als auch die Rechte der Herkunftsländer zu wahren. Zwei zentrale Instrumente, die den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen für den Bereich der Pflanzenzüchtung regeln, sind der Internationale Saatgutvertrag (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, ITPGRFA) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Darüber hinaus gibt es Länder, die keinem der beiden internationalen Mechanismen beigetreten sind und stattdessen bilaterale Vereinbarungen für die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen etabliert haben. Für Züchterinnen und Züchter ist es daher häufig schwierig zu erkennen, unter welches Regelwerk genetische Ressourcen fallen und welche Vorgaben jeweils zu berücksichtigen sind.

Access and Benefit Sharing – eine emotionale Debatte

Die Diskussion um den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich für ihre Nutzung (Access and Benefit Sharing) wird seit vielen Jahren – teilweise in sehr emotionaler Weise – auf internationaler Ebene geführt. Auf der einen Seite stehen die Nutzer, das heißt die Unternehmen, die auf den Zugang zu genetischen Ressourcen angewiesen sind, sowie die Industrieländer, in denen die entsprechenden Wirtschaftsakteure angesiedelt sind. Auf der anderen Seite die sogenannten „Geberländer“, also die Länder, die genetische Vielfalt bereitstellen, erhalten und bewahren. Ein zentrales Problem ist dabei, dass viele der genetischen Ressourcen in Ländern des sogenannten „Globalen Südens“ konzentriert sind, also in Entwicklungsländern und Regionen mit einer hohen Biodiversität. Diese Länder sind jedoch oft nicht in der Lage, die finanziellen und technologischen Mittel bereitzustellen, um von der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen zu profitieren. Sie fordern zu Recht eine Beteiligung an den Gewinnen, die Dritte durch die Nutzung ihrer genetischen Ressourcen generieren. Um diese Probleme anzugehen, wurde 2001 der Internationale Saatgutvertrag ins Leben gerufen und 2010 das „Nagoya-Protokoll“ der CBD verabschiedet. In beiden Übereinkommen wollte man einen Rahmen schaffen, um einerseits den Zugang zu genetischen Ressourcen in den Vertragsstaaten zu erleichtern und andererseits für einen gerechten Vorteilsausgleich zwischen Nutzern und Geberländern zu sorgen.

Allerdings haben diese Übereinkommen die bestehenden Probleme nur teilweise lösen können. Weiterhin existieren auch nationale Vorgaben für den Zugang zu genetischen Ressourcen, was die Gesamtsituation eher noch komplexer als einfacher macht. Mit der Diskussion um die Nutzung Digitaler Sequenzinformationen (DSI) kam ein weiterer, nicht weniger kontrovers diskutierter Aspekt hinzu. Damit hält die Debatte um den Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen unvermindert an.


// Access and Benefit Sharing in der Pflanzenzüchtung

PGR = pflanzengenetische Ressourcen
GR = genetische Ressourcen
PIC = Prior Informed Consent (vorherige Zustimmung bzw. Genehmigung des Geberlandes für den Zugang zu einer genetischen Ressource)
MAT = Mutually Agreed Terms (Vereinbarungen, die im Voraus zwischen Nutzer und Bereitsteller der genetischen Ressource festgelegt werden, um den Vorteilsausgleich zu regeln)
DSI = Digitale Sequenzinformationen
ABS =  Access and Benefit Sharing

Der Internationale Saatgutvertrag (ITPGRFA)

Der Internationale Saatgutvertrag wurde 2001 von der FAO (Food and Agriculture Organization) ins Leben gerufen und trat 2004 in Kraft. Er soll sicherstellen, dass Nutzer Zugang zu einer Vielzahl von pflanzengenetischen Ressourcen haben, die auf internationaler Ebene ausgetauscht werden können. Dies erfolgt häufig über Sammlungen in Genbanken, in denen diese Ressourcen konserviert werden. Dabei verfolgt der Vertrag das Prinzip der „fairen und gerechten Verteilung der Vorteile“, die aus der Nutzung dieser Ressourcen entstehen. Diese Vorteile können finanzieller Natur sein, aber auch in Form von Technologietransfer, Wissen und Kapazitätsaufbau in den Herkunftsländern wirksam werden. Der finanzielle Vorteilsausgleich kommt dem Schutz und Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen sowie dem Aufbau von Strukturen für die Bereitstellung in den Vertragsstaaten zugute.

Mit dem ITPGRFA wurde ein multilaterales System (MLS) eingerichtet, in dem Pflanzenzüchterinnen und -züchter sowie andere Nutzer auf pflanzengenetische Ressourcen zugreifen können, die in den Genbanken der Vertragsstaaten gelagert sind. Züchtungsunternehmen können für sie interessante pflanzengenetische Ressourcen nach Unterzeichnung eines standardisierten „Material Transfer Agreements“ (sMTA) erhalten und für die Weiterzüchtung verbesserter Sorten nutzen. Das sMTA verpflichtet den Züchter zu einem Vorteilsausgleich (Benefit Sharing), wenn die Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen zur Kommerzialisierung einer neuen Sorte führt. Mit dem ITPGRFA wurde ein rechtssicheres, länderübergreifendes System zum Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen geschaffen. Jedoch umfasst dieser Vertrag nicht alle Pflanzenarten bzw. alle Verwendungsrichtungen. Unter anderem sind Zierpflanzenarten und wichtige Gemüsearten nicht erfasst. Außerdem wird lediglich die Verwendung im Bereich Ernährung und Landwirtschaft abgedeckt. Andere Verwendungsrichtungen wie etwa die industrielle Nutzung sind nicht Bestandteil des ITPGRFA

Der Prozess zur Verbesserung des multilateralen Systems im ITPGRFA

Leider konnten die angestrebten Ziele des Internationalen Saatgutvertrags bislang nicht erreicht werden. Die Zahlungen in den Ausgleichsfonds blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Viele Nutzer zahlten entweder nichts oder nur sehr wenig in den Benefit-Sharing-Fonds ein. Als Grund hierfür wurde der eingeschränkte Geltungsbereich über nur 64 Kulturpflanzenarten genannt, der gerade wichtige Kulturpflanzen wie beispielsweise Tomaten, Kaffee und viele Obstsorten nicht abdeckt. Auch schien das in den Genbanken gelagerte Material nicht immer von großem züchterischen Interesse oder ausreichender Qualität zu sein. Dadurch war die Attraktivität des Systems nicht wie erhofft.

Daneben nahm die Nutzung Digitaler Sequenzinformationen (DSI) – auch in der Pflanzenzüchtung – zu. Das ursprüngliche multilaterale System (MLS) berücksichtigt diese aber nicht, sodass neue Formen der Nutzung außerhalb des ITPGRFA etabliert wurden und somit kein Vorteilsausgleich stattfinden konnte. Diese Entwicklung begünstigte zudem Vertrauensdefizite zwischen den Vertragsparteien. 

Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2013 erste Verhandlungen zur Verbesserung des MLS gestartet. Diese wurden jedoch, nachdem man sich in vielen Detailfragen nicht einig werden konnte, im Jahr 2019 als gescheitert erklärt.  

2022 wurde mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen ein erneuter Anlauf genommen, das MLS zu verbessern. Das Ziel ist es, substanzielle, vorhersehbare und langfristige Zahlungen durch die Nutzer genetischer Ressourcen in den Benefit-Sharing-Fonds zu erhöhen. 


Hierfür wurden drei Kernelemente identifiziert: 

  1. die Verbesserung der Zahlungsmodalitäten,
  2. die Ausweitung des Geltungsbereichs des MLS auf alle landwirtschaftlich genutzten Kulturarten und 
  3. die Einbeziehung von DSI. 

Diese Verhandlungen befinden sich nun in der Schlussphase. Besonders intensiv wird derzeit über unterschiedliche Zahlungsoptionen diskutiert. Hierbei werden primär zwei Ansätze verfolgt: 

  1. ein Abonnement-System, bei dem Nutzer unter Zahlung einer jährlichen Rate Zugriff auf sämtliche im ITPGRFA erfassten PGR erhalten und 
  2. die Möglichkeit des Einzelzugangs, bei dem für die Vermarktung von Produkten aus konkreten PGR ein Beitrag erhoben wird. 

Die Verabschiedung eines verbesserten MLS soll bei der 11. Sitzung des Verwaltungsrats im November 2025 erfolgen. Allerdings gestalten sich die Verhandlungen zäh. Es ist also ungewiss, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Nagoya-Protokoll 

Für Pflanzenarten, die nicht vom ITPGRFA erfasst sind, oder für Züchtungszwecke außerhalb der Landwirtschaft gilt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention of Biological Diversity, CBD). 

Die CBD wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro verabschiedet und trat 1993 in Kraft. Sie hat das Ziel, die biologische Vielfalt weltweit zu schützen und den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie deren Nutzung zu regeln. Anders als der ITPGRFA verfolgt die CBD im Hinblick auf die Nutzung genetischer Ressourcen das Prinzip der nationalen Souveränität. Dies bedeutet, dass jedes Land das Recht hat, den Zugang zu genetischen Ressourcen auf seinem Hoheitsgebiet zu regulieren und festzulegen, unter welchen Bedingungen diese genutzt werden dürfen. Die CBD betont dabei die Bedeutung der Zustimmung der betroffenen Länder und der fairen Verteilung der Vorteile (Benefit Sharing), die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen. Das Nagoya-Protokoll, das 2010 verabschiedet wurde, stärkt diese Bestimmungen und legt konkrete Mechanismen fest, wie der Zugang zu genetischen Ressourcen geregelt werden sollte. Dies umfasst auch die Dokumentation der Nutzung und die Verteilung der daraus resultierenden Vorteile.

Das Nagoya-Protokoll setzt dabei auf zwei grundlegende Prinzipien:

  1. Nutzer genetischer Ressourcen müssen vorab die Zustimmung der Länder, die diese Ressourcen bereitstellen, einholen. Diese Zustimmung erfolgt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes.
  2. Ein Teil der kommerziellen Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen erzielt werden, muss an das Herkunftsland oder an die betroffenen lokalen Gemeinschaften zurückfließen. Dies kann in Form von finanziellen Zahlungen, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau oder anderen Formen der Zusammenarbeit geschehen.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, da es weltweit unterschiedliche Rechts- und Verwaltungssysteme gibt, die die praktische Anwendung erschweren und zu einem für die Nutzer undurchdringlichen Gewirr unterschiedlichster Vorgaben führen. 

Nutzung digitaler Sequenzinformationen (DSI) im Rahmen der CBD

Mit dem rasanten Fortschritt in den Biowissenschaften hat die Bedeutung von DSI stark zugenommen. Dabei handelt es sich um digitale Daten, die genetische Informationen von biologischen Ressourcen darstellen. Wie auch im Rahmen des Prozesses zur Verbesserung des MLS im ITPGRFA steht die Nutzung Digitaler Sequenzinformationen im Fokus internationaler Verhandlungen bei der CBD. Im Nagoya-Protokoll wurden konkrete Regeln für die Nutzung physischer genetischer Ressourcen festgelegt. DSI werden davon nicht erfasst. Die Vertragsstaaten der CBD sahen aber den Bedarf, Vorteile, die aus der DSI-Nutzung generiert werden, ebenfalls mit den Geberländern zu teilen. Vor diesem Hintergrund wurde nach mehrjährigen Verhandlungen bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (COP15) im Jahr 2022 beschlossen, einen internationalen Mechanismus zur gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von DSI zu entwickeln. 

Obwohl zentrale Fragen weiterhin ungeklärt sind, wurde im Rahmen von COP 16 im Oktober/November 2024 der sogenannte Cali-Fonds zum Vorteilsausgleich für die DSI-Nutzung ins Leben gerufen. Die Erwartungshaltung der Vertragsstaaten ist groß, dass mit diesem Fonds bedeutende Summen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden können. Die Verhandlungen zeigen jedoch, dass die wirtschaftliche Bedeutung von DSI massiv überschätzt wird, was sich auch in den Zahlungsraten widerspiegelt. Erwartet wird, dass Unternehmen, die von DSI profitieren, entweder 0,1 % ihre Umsatzes oder 1 % ihres Gewinns in den Fonds einzahlen, damit über diesen Projekte zum Schutz der Biodiversität finanziert werden können. Noch sind diese Zahlungen freiwillig, es ist aber zu befürchten, dass sie bei einem Scheitern des Systems in Zukunft verpflichtend werden könnten.

Bedeutung der verschiedenen Regelungsrahmen für die Pflanzenzüchtung

Pflanzenzüchterinnen und -züchter sehen sich mit einem Netzwerk verschiedenster Regelungen konfrontiert, wenn sie genetische Ressourcen aus anderen Länder nutzen wollen. Je nachdem, welche Kulturarten sie nutzen, ist zu prüfen, ob diese unter den ITPGRFA oder unter die Vorgaben des Nagoya-Protokolls fallen. Im ITPGRFA ist durch das multilaterale System der Weg relativ einfach. Im Nagoya-Protokoll sind aber direkte Verhandlung mit dem betreffenden Geberland erforderlich, um die notwendige Einwilligung einzuholen. Werden genetische Ressourcen aus verschiedenen Ländern genutzt, muss dieser Schritt für jedes einzelne Geberland erfolgen, was den Aufwand bereits drastisch erhöht. Aufgrund unterschiedlichster Strukturen in den Ländern ist es zudem häufig schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu identifizieren, um die Zustimmung zeitnah zu erhalten. Immerhin erkennen sich ITPGRFA und Nagoya-Protokoll gegenseitig an. Das heißt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die genetischen Ressourcen über den ITPGRFA bezogen wurden, bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll.

Aber natürlich gibt es weiterhin Länder, die weder dem ITPGRFA beigetreten sind noch das Nagoya-Protokoll ratifiziert haben. Das heißt, hier gelten unter Umständen nationale Regelungen und Zahlungsverpflichtungen, die erfüllt werden müssen. 

Zu allem Überfluss kommen dann noch für die DSI-Nutzung mögliche Zahlungen in den Cali-Fonds hinzu. Hier gibt es bislang kein Prinzip der gegenseitigen Anerkennung mit dem ITPGRFA. Sollte dieser also zukünftig ebenfalls DSI umfassen, wären Doppelzahlungen zu befürchten. Auch lässt sich die Nutzung von DSI in der Züchtungspraxis zumeist gar nicht von der Nutzung physischer genetischer Ressourcen trennen.

Die Anforderungen an Züchtungsunternehmen in Bezug auf die Nutzung genetischer Ressourcen und die damit verbundenen bürokratischen Prozesse können somit den Zugang zu diesen Ressourcen erheblich erschweren. Besonders für kleinere Unternehmen können die administrativen Hürden hoch sein, wenn die umfassenden Dokumentationen vorgewiesen und Zustimmungen eingeholt werden müssen. 

Bilaterale Verhandlungen mit zum Teil unklaren Ansprechpartnern sind langwierig und allzu oft nicht erfolgreich. Der ITPGRFA ist damit der einzig praktikable Weg, umfassenden Zugang zur Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für die Züchtung zu erhalten.

Der BDP setzt sich für die Stärkung des ITPGRFA ein. Hierfür muss der Vertrag zukünftig so gestaltet werden, dass 

  • er alle für Landwirtschaft und Gartenbau wichtigen Arten umfasst,
  • die Zahlungsmodalitäten so ausgestaltet werden, dass sie der Vielfalt in der Züchtungsbranche und den damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen,
  • realistische Zahlungsraten definiert werden,
  • DSI einbezogen werden und
  • Zahlungen in den Fonds des ITPGRFA Anerkennung bei der CBD finden und dort keine weiteren Zahlungsverpflichtungen entstehen. 

Um den Zugang zu diesen Ressourcen weiterhin für alle Unternehmen zu ermöglichen, ist ein multilaterales System erforderlich, das Rechtsicherheit und Klarheit schafft und den bestehenden Flickenteppich ersetzt. Der Internationale Saatgutvertrag bietet aus Sicht der Pflanzenzüchtung den idealen Ansatz hierfür und ist so weiterhin das bevorzugte System zum Vorteilsausgleich für die Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen. Ihn gilt es zu erhalten und zu stärken. Der BDP ist bereit, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Bettina Sánchez Bergmann



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