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Verhandlungen über EU-Verordnungsvorschlag in entscheidender Phase
Seit der Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission über mit bestimmten genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen im Juli 2023 durchläuft dieser den regulären Gesetzgebungsprozess. Der BDP hat den Verordnungsvorschlag von Anfang an begrüßt und unterstützt die darin vorgesehene, an wissenschaftlichen Kriterien ausgerichtete Bewertung von sogenannten NGT-Pflanzen.
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses mussten sich zunächst die beiden europäischen Co-Gesetzgeber, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, zu dem Vorschlag positionieren. Während das EU-Parlament diesen Prozess bereits im Frühjahr 2024 abgeschlossen und den Verordnungsvorschlag mit Änderungen angenommen hat, konnten sich die Mitgliedsstaaten im Rat lange nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Zwar konnte bis Ende 2024 zu vielen Punkten eine Einigung erreicht werden, aber vor allem die Frage nach dem Umgang mit der Patentierbarkeit von Eigenschaften, die mithilfe von NGT erzeugt werden, war noch ungelöst. Den halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaften kommt bei der Positionsfindung unter den Mitgliedsstaaten eine besondere Rolle zu. So war es unerwartet die polnische Ratspräsidentschaft, die die Diskussion unter den Mitgliedsstaaten in diesem Punkt im ersten Halbjahr 2025 entscheidend voranbringen konnte. Im Ergebnis konnten sich die Mitgliedsstaaten im März 2025 auf eine gemeinsame Position – auch in der Frage der Patentierbarkeit – einigen. Während das EU-Parlament eine Patentierung von Eigenschaften aus der Anwendung von neuen Züchtungsmethoden unterbinden will, schlägt der Rat lediglich vor, Transparenz über den Patentierungsstatus von NGT-Pflanzen zu schaffen.
Der BDP fordert diesbezüglich, dass eine Patentierbarkeit von biologischem Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht möglich sein darf, unabhängig davon, wie es hergestellt wurde. Die Unterstützung und Befürwortung des NGT-Verordnungsvorschlags durch den BDP wird dabei nicht von der Lösung der Patentfrage abhängig gemacht.
Nachdem sich sowohl das EU-Parlament als auch der Rat offiziell zu dem Verordnungsvorschlag positioniert hatten, konnte im Mai 2025 der sogenannte Trilog starten, in dessen Rahmen ein Kompromiss zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission zur finalen Verabschiedung ausgehandelt werden soll.
Im Trilog treffen sich Vertreter der Verhandlungspartner, um aus den zuvor vorliegenden drei Versionen nun einen Verordnungsvorschlag zu erarbeiten, dem am Ende sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedsstaaten formal zustimmen müssen. Seit dem Beginn des Trilogs konnte bei einigen wichtigen Themen wie z. B. den sogenannten Kriterien für die Gleichwertigkeit von NGT1-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen eine Einigung erzielt werden. Andere strittige Themen befinden sich weiterhin in der Verhandlung. Hierzu gehören vor allem die Fragen, ob und inwieweit Nachhaltigkeitskriterien bei der Beurteilung von NGT-Pflanzen berücksichtigt werden sollen, ob eine Kennzeichnung über das Saatgut hinaus vorgeschrieben werden soll und die oben erwähnte Frage der Patentierbarkeit.
Auch bei den Themen Nachhaltigkeitsberücksichtigung und Kennzeichnung stehen sich die Positionen von EU-Parlament einerseits sowie Rat und EU-Kommission andererseits konträr gegenüber. Während das EU-Parlament bisher eine durchgehende Produktkennzeichnung fordert, sprechen sich Rat und Kommission für eine Kennzeichnung des Saatguts und eine Angabe der Anwendung neuer genomischer Techniken im gemeinsamen Sortenkatalog aus. Weitergehende Kennzeichnungsvorschriften lehnen sie jedoch ab. Die Pflanzenzüchtungsunternehmen erkennen den Wunsch derjenigen an, die die Verwendung neuer Züchtungsmethoden und so gezüchteter Sorten ablehnen oder vermeiden wollen. Sie sind deshalb bereit, Angaben über die Anwendung neuer Züchtungsmethoden im eigenen Unternehmen im gemeinsamen Sortenkatalog zu machen.
Dänemark, als gegenwärtige Ratspräsidentschaft, hat den Abschluss der Verhandlungen bis zum Ende des Jahres als Priorität definiert. Noch bleiben im Trilog für Dänemark knapp zwei Monate, um dieses Ziel bei den schwierigen noch ungelösten Fragen zu erreichen. Der BDP unterstützt eine rasche Einigung und Verabschiedung der Verordnung, damit deutsche und europäische Züchterinnen und Züchter diese innovativen Methoden nun möglichst bald als Teil des züchterischen Werkzeugkastens zum Vorteil der Landwirtschaft nutzen können. Selbst bei zeitnaher Verabschiedung würden dann aber noch mindestens zwei Jahre vergehen, bis die ersten NGT1-Pflanzen in Feldversuchen getestet werden können, da die Verordnung gegenwärtig erst zwei Jahre nach Inkrafttreten Gültigkeit erlangt. Die Zeit drängt also.


Dr. Markus Gierth
Bettina Sánchez Bergmann
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