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Abstimmungsprozess über NGT-Verordnung in entscheidender Phase
Im Mai 2025 war der offizielle Trilog zur Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) gestartet. In diesem ging es darum, einen gemeinsamen Kompromiss der drei beteiligten Organe, EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der Mitgliedstaaten zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde insbesondere über strittige Themen wie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beurteilung von NGT-Pflanzen, eine über das Saatgut hinausgehende Kennzeichnung und eine Einschränkung der Patentierbarkeit kontrovers diskutiert.
Trotz der zunächst teilweise stark abweichenden Positionen konnte unter der dänischen Ratspräsidentschaft überraschend schnell Anfang Dezember 2025 ein Kompromiss erreicht werden. Dieser folgt weitgehend der Intention des ursprünglichen Verordnungsvorschlags der EU-Kommission, wonach Pflanzen mit genetischen Veränderungen, die auch durch klassische Züchtung oder natürlicherweise entstehen könnten (sogenannte NGT1-Pflanzen), von den Vorgaben des europäischen Gentechnikrechts ausgenommen werden sollen. Wie auch der Verordnungsvorschlag der Kommission sieht der Kompromiss zwar die Kennzeichnung von Saatgut vor, welches von verifizierten NGT1-Pflanzen stammt, aber keine darüberhinausgehenden Kennzeichnungs-, Rückverfolgbarkeits- oder Koexistenzmaßnahmen für NGT1-Pflanzen.
Um den ausgehandelten Kompromiss zu erreichen, waren vonseiten der Mitgliedstaaten und der Kommission allerdings Zugeständnisse beim Thema Nachhaltigkeit notwendig. Herbizidtolerante Pflanzen und solche, die aufgrund der NGT-Anwendung eine bekannte insektizide Substanz produzieren, werden im Ergebnis als nicht nachhaltig eingestuft und sollen daher per se vom NGT1-Status ausgenommen sein, auch wenn die entsprechenden Pflanzen ansonsten die Kriterien hierfür erfüllen. Beim Thema Patentierbarkeit konnte das Parlament seine Forderung nach einem Verbot von Patenten auf Eigenschaften, die mit Neuen Genomischen Techniken erzeugt wurden, nicht durchsetzen. Der Kompromiss sieht lediglich vor, dass im Rahmen des Verifizierungsprozesses verpflichtend Angaben über erteilte oder angemeldete Patente gemacht werden müssen.
Der formale Prozess auf EU-Ebene sieht vor, dass der Kompromiss erneut durch das Parlament und den Rat bestätigt werden muss. Zunächst musste der Vorschlag jedoch juristisch geprüft und in alle Amtssprachen übersetzt werden. Die Abstimmung im Rat fand letztlich am 24. April 2026 statt, bei der der Kompromiss mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen wurde.
Mit der Zustimmung des Rates wurde der Entwurf nun automatisch zur Abstimmung an den Umweltausschuss des Parlamentes verwiesen, bevor danach das Plenum des Parlamentes darüber abstimmen wird. Die Abstimmung im Umweltausschuss stand ursprünglich für den 5. Mai 2026 auf der Tagesordnung. Bis zum 4. Mai konnten jedoch Änderungsanträge zum Kompromissvorschlag durch die EU-Parlamentarier eingereicht werden. Hiervon machten die Fraktionen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten, der Grünen sowie der Linken Gebrauch. Insgesamt wurden 37 Anträge eingereicht, die sich inhaltlich recht stark überlappen und erneut Themen aufgreifen, die bereits Inhalt der Trilog-Verhandlungen waren. Teilweise wurden aber auch neue Punkte vorgebracht, wie beispielsweise die Forderung nach Nachweisverfahren für NGT1-Pflanzen.
Da die Änderungsanträge nun ebenfalls zunächst übersetzt werden müssen und den Parlamentariern Zeit eingeräumt wird, um diese zu sichten, wurden die Abstimmungen im Umweltausschuss und im Parlament auf frühestens Juni 2026 verschoben. Für die Annahme von Änderungsanträgen braucht es die absolute Mehrheit, während für die Zustimmung zum Kompromissvorschlag selbst eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Derzeit ist man daher optimistisch, dass eine Annahme des Kompromisses im Parlament weiterhin erreicht werden kann.
Auch wenn der BDP die Frage der Patentierbarkeit im Kompromiss nur als unzureichend adressiert ansieht, unterstützt er diesen und spricht sich für eine Zustimmung des Parlamentes aus.

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