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Der Erfolg von "geistigem Eigentum" endet nicht am Ackerrand
Die Pflanzenzüchtung steht am Beginn jeder landwirtschaftlichen Produktion – und doch wird ihre Bedeutung für die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Agrar- und Ernährungssystems häufig unterschätzt. In Zeiten von Klimawandel, steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und wachsenden globalen Unsicherheiten wird jedoch immer deutlicher: Der Fortschritt in der Pflanzenzüchtung ist eine zentrale Voraussetzung für resiliente Agrarsysteme vor dem Hintergrund von Versorgungssicherheit und Ernährungssouveränität. Aber neue Pflanzensorten entstehen nicht von allein. Sie sind das Ergebnis intensiver Forschung, langer Entwicklungszeiten, viel Erfahrung, hoher Investitionen und unternehmerischem Risiko. Pflanzenzüchtung ist ein anspruchsvoller Innovationsprozess – getragen von meist mittelständischen Unternehmen, die über Jahre hinweg an besseren Sorten arbeiten und damit nicht nur einen ökonomischen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
Begriffserklärung:
Volle Züchtungsausnahme
Grundidee: Wenn eine Pflanzensorte rechtlich geschützt ist (Sortenschutz), hat der ursprüngliche Züchter exklusive Rechte. Die volle Züchterausnahme ist eine wichtige Einschränkung dieser Rechte zugunsten anderer Züchter und damit für Innovationen für die Landwirtschaft.
Sie erlaubt anderen Züchtern:
- geschützte Sorten ohne Zustimmung des Rechteinhabers für Züchtung und Kreuzung zu nutzen, um daraus
- neue Sorten zu entwickeln und auch zu vermarkten. Andere Züchter dürfen frei mit bestehendem Zuchtmaterial weiterarbeiten, selbst wenn es geschützt ist.
Warum „voll“?
„Voll“ bedeutet hier, dass es kaum Einschränkungen gibt. Im Gegensatz dazu stehen Schutzrechtssysteme, denen ein stärkeres Verbietungsrecht zu eigen ist (wie z. B. dem Patentrecht):
- wo die Nutzung erlaubt ist,
- aber die Vermarktung einer daraus entstandenen neuen Sorte ohne Zustimmung des Patentinhabers (siehe Lizenzen) nicht möglich ist.
Sortenschutz: Einzigartiges Regelwerk, das geistiges Eigentum schützt und Innovation beschleunigt
Um die Züchtungsleistung langfristig abzusichern, braucht es verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Der Sortenschutz bildet dabei das Fundament für die Refinanzierung züchterischer Arbeit. Er schafft gleichzeitig Anreize für Innovation, indem er Züchterinnen und Züchtern exklusive Nutzungsrechte an ihren Sorten einräumt. Angesichts stagnierender Fortschritte bei der Nachbauregelung gewinnen funktionierende Schutzmechanismen zusätzlich an Bedeutung. Aktuelle rechtliche Entwicklungen zeigen, dass hier Bewegung möglich ist – und notwendig bleibt.
Gleichzeitig steht der Sortenschutz nicht isoliert, sondern in einem komplexen Spannungsfeld. Neue technologische Möglichkeiten, etwa im Bereich moderner Züchtungsmethoden, eröffnen große Chancen für beschleunigten Fortschritt. Doch Innovation in der Pflanzenzüchtung lebt nicht allein von Technologien, sondern ebenso vom freien Zugang zu genetischen Ressourcen. Wird dieser Zugang eingeschränkt – etwa durch weitreichende Patentansprüche – gerät das gesamte Innovationssystem unter Druck.
Die Herausforderung besteht daher darin, den Sortenschutz als das auf die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung ausgerichtetes Schutzrechtssystem zu erhalten und zu stärken: ein System, das Innovation schützt, ohne sie einzuengen. Denn Sortenschutz und ein offener Zugang zu genetischer Vielfalt sind keine Gegensätze. Nur wenn beides gewährleistet ist, kann Pflanzenzüchtung ihr volles Potenzial entfalten. Dies bedeutet aber auch, dass die Patentierbarkeit von Pflanzeneigenschaften, die in der Natur vorkommen oder vorkommen könnten, unabhängig davon, wie diese hergestellt wurden, nicht mehr möglich sein darf.
Diese Zusammenhänge müssen auch politisch klar adressiert werden. Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission einen Evaluationsprozess gestartet, um das Europäische Sortenschutzrecht zu bewerten. Die Evaluation soll genutzt werden, um die bestehende Verordnung (EC) Nr. 2100/94 (CPVR) auf ihre Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert zu überprüfen. Der BDP hat sich über Jahren auf EU-Ebene für eine Verbesserung der rechtlichen Regelungen eingesetzt und hat sich daher auch intensiv in die bisherigen Konsultationen eingebracht, unter anderem um auch die Notwendigkeit einer funktionierenden Nachbauregelung aufzuzeigen.
Nicht zuletzt geht es dabei um mehr als um die Interessen einer Branche. Sortenvielfalt ist eine strategische Ressource. Sie entscheidet darüber, wie flexibel Landwirtschaft auf Krisen reagieren kann, wie robust Produktionssysteme sind und wie frühzeitig auf neue Herausforderungen reagiert wird. Vielfalt ist damit nicht nur ein Ergebnis erfolgreicher Züchtung, sondern auch eine Voraussetzung für zukünftigen Fortschritt. Eine Lebensversicherung für uns alle!

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