Klare Regelungen für die Pflanzenzüchtung erforderlich
Das Recht am geistigen Eigentum in der Pflanzenzüchtung und der freie Zugang zu pflanzengenetischer Vielfalt müssen im Einklang stehen, damit Forschung und Entwicklung dynamisch und die große Breite an Kulturarten und Sorten erhalten bleiben. Das primäre Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung muss der Sortenschutz sein.
Sortenschutz stärken – Nachbauregelung verbessern
Die Entwicklung neuer Pflanzensorten erfordert hohe Investitionen von bis zu 5 Mio. Euro pro Sorte bei einer Entwicklungszeit von 10 bis 15 Jahren. Doch gesetzliche Lücken führen dazu, dass Sortenschutzinhabern fast die Hälfte der ihnen zustehenden Nachbaugebühren entgeht. Eine klare und gerechte Nachbauregelung ist unerlässlich, um die Refinanzierung der Züchtungsleistung sicherzustellen. Die Evaluierung des Sortenschutzrechts durch die EU-Kommission, in die sich der BDP einbringt, ist daher zu begrüßen. Mehr Klarheit in Bezug auf die Verantwortung der Ernteguthändler zur Einhaltung von Sortenschutzrechten hat das sogenannte Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2023 gebracht. Es klärt die rechtlichen Pflichten der Händler, die rechtmäßige Erzeugung des Ernteguts sicherzustellen, und verdeutlicht die verschuldensunabhängige Haftung bei Verstößen gegen das Sortenschutzrecht.
Der Sortenschutz muss als zentrales Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gestärkt werden – mit klaren gesetzlichen Regelungen, die eine vollständige Bezahlung der Nachbaugebühren sicherstellen und langfristige Investitionen ermöglichen.
Patentierbarkeit: Klare Grenzen nötig
Die Patentierbarkeit von Pflanzen wird derzeit insbesondere im Zusammenhang mit neuen genomischen Techniken (NGT) kontrovers diskutiert. Nach der Einigung im EU-Ministerrat wird die NGT-Verordnung nun im Rahmen des Trilogs auf EU-Ebene weiterverhandelt. Das Thema Patente muss nach Ansicht des BDP weiter adressiert werden. Eine Eingrenzung der Problematik auf die gerichtete Mutagenese ist jedoch zu kurz gesprungen. Entscheidend ist, dass biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, unabhängig davon, wie es hergestellt wurde, für die Züchtung und Vermarktung neuer Sorten frei verfügbar ist.
Der BDP hat diese Position im Berichtsjahr konsequent auf politischer Ebene in Deutschland und Europa vertreten und war intensiv in die inhaltlichen Debatten eingebunden. Wichtige Impulse für die weitere Diskussion lieferten das von Prof. Axel Metzger (HU Berlin) erstellte Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten der Änderung des Patentschutzes von Pflanzen sowie das von ihm gemeinsam mit Prof. Herbert Zech und Dr. Michael Kock veröffentlichte Whitepaper. Letzteres zeigt konkrete Wege auf, wie sich die Auswirkungen von Patenten auf biologisches Material in der Pflanzenzüchtung begrenzen lassen.
Der Sortenschutz muss als zentrales Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gestärkt werden.
Der freie Zugang zu genetischem Material muss erhalten bleiben. Biologisches Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, darf nicht patentiert werden – unabhängig davon, wie es hergestellt wurde. Bis dies rechtlich abgesichert ist, sollten Lizenzplattformen wie z. B. die ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) und die International Licensing Platform Vegetable als Übergangslösungen politisch unterstützt werden.
Politischer Handlungsbedarf bleibt groß
Die Diskussionen der letzten Monate zeigen, dass der Schutz des geistigen Eigentums in der Pflanzenzüchtung weiterentwickelt werden muss. Die Pflanzenzüchtung benötigt klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Der Sortenschutz muss gefestigt und die Nachbaugebühren müssen von der Landwirtschaft vollständig entrichtet werden. Außerdem darf der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen nicht durch Patente eingeschränkt oder blockiert werden – ein Kerngedanke des Open-Source-Prinzips in der Pflanzenzüchtung. Der BDP wird sich auch 2025 aktiv dafür einsetzen, dass diese Forderungen für eine wettbewerbsfähige, innovative und nachhaltige Pflanzenzüchtung in Deutschland und Europa politisch umgesetzt werden.
Meilenstein Erntegut-Urteil
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. November 2023 (Az. X ZR 70/22) hat die Pflichten von Händlern im Umgang mit Erntegut geschützter Sorten klargestellt. Demnach müssen Händler sicherstellen, dass das von ihnen gehandelte Erntegut unter Einhaltung der Sortenschutzrechte produziert wurde. Um die Ernteguthändler bei der Einhaltung dieser Pflichten zu unterstützen, hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) im Juli 2024 die Erntegut-Bescheinigung eingeführt. Dieses freiwillige Instrument ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten, die rechtmäßige Erzeugung ihres Ernteguts zu dokumentieren, und bietet Händlern eine verlässliche Grundlage, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Die Nutzung der Erntegut-Bescheinigung ist optional und ein Angebot der STV; es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für landwirtschaftliche Betriebe oder Händler, sie zu verwenden. Sie erleichtert es jedoch Händlern, ihren Verpflichtungen der Überprüfung der legalen Produktion nachzukommen und kann somit den Handelsprozess vereinfachen. Eine legale Erzeugung von Erntegut geschützter Sorten liegt dann vor, wenn das Erntegut entweder aus Z-Saatgut oder aus fristgerecht bezahltem Nachbausaatgut nach Maßgabe der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Landwirte, die diese Bestimmungen nicht einhalten, gefährden die Vermarktung ihrer Ernte.
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