Trilog: Verhandlungen auf der Zielgeraden

Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit im vergangenen Jahr war die Diskussion über die Ausgestaltung des neuen EU-Saatgutrechts. Während die Pläne von Kommission und Parlament an vielen Stellen eine Aufweichung von Objektivität und bewährten Qualitätsstandards vorsahen, hat der Rat der EU in seiner Position wichtige Korrekturen vorgenommen. Diese müssen im Trilog Bestand haben, um die Versorgung von Landwirtschaft und Gesellschaft mit qualitativ hochwertigem Saat- und Pflanzgut zu gewährleisten.

Die Reform des europäischen Saatgutrechts hat Ende des Jahres 2025 einen weiteren Meilenstein erreicht. Nach der Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission (2023) und der Positionierung des EU-Parlaments (2024) liegt seit Dezember 2025 auch das Ratsmandat vor. Damit ist die Grundlage für die nun laufenden Trilogverhandlungen geschaffen. Die Reform wurde initiiert, um die bestehenden Richtlinien zu harmonisieren und in eine moderne, an aktuelle agrarpolitische Ziele angepasste Verordnung für Pflanzenvermehrungsmaterial zu überführen.

Den Experten und Expertinnen der Mitgliedstaaten ist es gelungen, praxisnahe Anpassungen zum Kommissionsvorschlag auszuhandeln, die aus Sicht der Pflanzenzüchtung deutliche Verbesserungen darstellen. Der BDP sieht die von Kommission und Parlament geplanten Ausnahmen vom Saatgutrecht kritisch, da sie dessen bewährte Grundprinzipien massiv untergraben. In der Ratsposition konnten diese Ausnahmen jedoch erheblich eingeschränkt werden.

// Amtliche Sortenprüfung und Saatgutanerkennung sind Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft

Dem EU-Rat ist es gelungen, praxisnahe Anpassungen zum Kommissionsvorschlag auszuhandeln, die aus Sicht der Pflanzenzüchtung deutliche Verbesserungen darstellen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Neuerungen in den anstehenden Verhandlungen Berücksichtigung finden.

Außerdem ist die verpflichtende Prüfung neuer Sorten auf ihren Wert für den nachhaltigen Anbau und die nachhaltige Nutzung (VSCU) im Ratsmandat nur für landwirtschaftliche Arten vorgesehen, während Obst und Gemüse hiervon ausgenommen bleiben. Weitere wichtige Anpassungen gab es unter anderem bei den Vorschriften für Erhaltungssorten, Vorvertriebsgenehmigungen und den Geltungsbereich der EU-Kontroll-Verordnung ((EU) 2017/625).

Die Pflanzenzüchter und Pflanzenzüchterinnen begrüßen die entscheidenden Korrekturen durch den Rat der EU. Umso wichtiger ist es jedoch, dass die Neuerungen in den nun folgenden Verhandlungen, die im ersten Halbjahr 2026 unter der zyprischen Ratspräsidentschaft begonnen haben, Berücksichtigung finden und im Verordnungstext verankert werden. Nur so ist auch mit einem neuen EU-Saatgutrecht die Versorgungssicherheit mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut für die Landwirtschaft, den Garten- und Landschaftsbau sowie die Gesellschaft gewährleistet. Der BDP verfolgt den Verhandlungsprozess auf der Zielgeraden gemeinsam mit weiteren deutschen Verbänden und Euroseeds. 

Er setzt sich weiterhin dafür ein, dass das neue Saatgutrecht keine Hürde für die Züchtung der Zukunft wird, sondern ein Wegbereiter für Fortschritt und Versorgungssicherheit. 

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