Integriertes Sortenprüfsystem
In dem integrierten Sortenprüfsystem, bestehend aus den Wertprüfungen beim Bundessortenamt (BSA) sowie den Nachzulassungsversuchen beim Institut für Zuckerrübenforschung (IfZ), werden die besten Zuckerrübensorten über den landeskulturellen Wert zugelassen und anschließend unter verschiedenen Anbaubedingungen und -regionen geprüft. Die dreijährigen Versuchsergebnisse liefern eine verlässliche Basis für die Sortenberatung. Durch die Partner BDP-Abteilung Zuckerrüben, BSA und IfZ wird das integrierte Sortenprüfsystem stetig weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis angepasst.
Sonderprüfung zur Feststellung von Sortentoleranz gegenüber SBR
Durch den Klimawandel begünstigt breitet sich die Schilf-Glasflügelzikade in den letzten Jahren in Deutschland rasant aus und entwickelt sich zu einem der zentralen neuen Schaderreger im Zuckerrübenanbau. Als Überträger bakterieller Krankheitserreger verursacht sie in Zuckerrüben die Krankheit SBR-Komplex (SBR = Syndrome Basses Richesses) – mit erheblichen Verlusten u. a. bei Ertrag und Qualität.
Die o. g. Beteiligten am integrierten Sortenprüfsystem haben die Bedeutung sortenabhängiger Toleranzleistung als Beitrag zur Lösungsstrategie im Umgang mit dem SBR-Komplex erkannt. Seit der Aussaat 2020 führt das BSA auf Antrag der Züchtungshäuser eine Sonderprüfung zur Feststellung von Sortentoleranz gegenüber SBR durch. Diese Prüfung startete mit neun Standorten und einem Prüfkandidaten. In den nachfolgenden Jahren wurde die Sonderprüfung immer wieder an die Krankheitsdynamik angepasst; sie umfasste zur Aussaat 2025 17 Standorte.
Das wertvolle zusätzliche Prüfnetz wird von den Zuckerrübenzüchterinnen und -züchtern stark nachgefragt, sodass 2025 die Sonderprüfung 45 Prüfkandidaten umfasste. Insgesamt wurden bislang ca. 100 Kandidaten geprüft. In der Beschreibenden Sortenliste konnte aktuell für sechs in Deutschland zugelassene Zuckerrübensorten eine Fußnote „Toleranz gegen Krankheitskomplex SBR/Stolbur“ vergeben werden.
Die Sonderprüfung wird vom BSA koordiniert und ausgewertet, liegt aber außerhalb des Wertprüfungsrahmens. Die jährlichen Kosten, die vom Prüf- und Untersuchungsaufwand abhängen, sind somit von den Antragstellern komplett zu bezahlen (Vollkosten). Je nach weiterer Dynamik und Ausbreitung der Krankheit SBR-Komplex sind konkrete Anpassungen des integrierten Sortenprüfsystems zu prüfen und umzusetzen.
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