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EU-Sortenschutzrecht – der Gesetzgeber muss Gesetzeslücken schließen!
Das gemeinschaftliche Sortenschutzrecht der EU hat sich grundsätzlich bewährt, aber die Durchsetzbarkeit des rechtlich klar geregelten Anspruchs auf Nachbaugebühren zur Refinanzierung der Investitionen in die Züchtung weist erhebliche Schwachstellen auf, die dringend beseitigt werden müssen.
Der BDP begrüßt es deshalb, dass die EU-Kommission im ersten Quartal 2025 mit der ersten Sondierung die Konsultation zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (GemSortV), die seit 1994 die Regelungen des gemeinschaftlichen Sortenschutzes enthält, gestartet hat.
Der BDP spricht sich für die Beibehaltung des grundsätzlichen Systems aus. Auch kann das sogenannte Landwirteprivileg, also das Recht des Landwirts seine betriebseigene Ernte bestimmter Kulturarten zur Wiederaussaat im eigenen Betrieb zu verwenden, weiter bestehen. Hierfür muss aber sichergestellt werden, dass die Züchter die ihnen gemäß Sortenschutz zustehenden Nachbaugebühren in vollem Umfang erhalten. Dafür braucht es einen funktionierenden Rechtsrahmen.
Dies stellt die GemSortV in der derzeitigen Fassung leider nicht sicher, so dass in der Züchtung erhebliche Beträge fehlen. Insbesondere die Sortenzüchtung bei kleineren Kulturarten kann unter diesen Bedingungen nur schwer aufrechterhalten werden. Der Trend der vergangenen Jahre, in denen Zuchtprogramme aufgrund fehlender Refinanzierung eingestellt werden, wird sich somit voraussichtlich fortsetzen.
Klare gesetzliche Nachbauregelungen kommen auch den Landwirten direkt zugute. Sie profitieren von den verbesserten und an die sich ändernden Anforderungen angepassten Sorten.
Derzeit ist noch nicht klar, ob und in welcher Form die EU-Kommission sich mit der Anpassung der Nachbauregelung beschäftigen wird. Der BDP wird weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten die Dringlichkeit dieser Problematik in Richtung EU-Kommission kommunizieren.
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