Vielfalt ist unsere gemeinsame Lebensversicherung


Die Landwirtschaft war zu allen Zeiten biotischen und abiotischen Stressfaktoren ausgesetzt. Entscheidend für ihre Widerstandskraft – und damit auch für die Versorgungssicherheit der Menschen – war und ist die Vielfalt an Kulturpflanzen und deren breites Sortenspektrum. 

Pflanzenzüchtung ist dabei der zentrale Innovationstreiber: Sie erhält nicht nur die bestehende Vielfalt, sondern entwickelt durch neue Sorten kontinuierlich Lösungen für zukünftige Herausforderungen wie Klimawandel und zunehmende Extremwetterereignisse sowie neu auftretende Pflanzenkrankheiten und Schädlinge.

Für die Entwicklung neuer Sorten ist der Zugang zu globalen genetischen Ressourcen unerlässlich, denn jede Pflanze und jede Pflanzensorte besitzt unzählige Eigenschaften, die für die Züchtung interessant sein können. Zu diesen Ressourcen zählen auch Wildpflanzen, Exoten und alte Sorten. Ihre volle Innovationskraft entwickelt die Züchtung dann, wenn besondere Eigenschaften wie beispielsweise Krankheitsresistenzen, verbesserte Nährstoffzusammensetzung oder Stressresistenzen eingekreuzt werden können. Deshalb gilt: je größer der Genpool, desto mehr Möglichkeiten ergeben sich daraus. Moderne molekulare Technologien unterstützen die Züchter dabei, das Potenzial der genetischen Ressourcen noch besser zu nutzen und den Züchtungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen.

Doch so groß die Chancen dieser globalen genetischen Ressourcen sind – der Zugang ist durch ein kompliziertes Geflecht von rechtlichen Rahmenbedingungen und institutionellen Zuständigkeiten bestimmt. Nationale und internationalen Abkommen spielen ebenso eine Rolle wie Genbanken und administrative Vorgaben. Derzeit droht der Züchtung ein Flickenteppich aus endlosen Verhandlungen, nationalen Regeln und Doppelzahlungen. Gerade kleinere Unternehmen, die für die Vielfalt in der Züchtung unverzichtbar sind, werden dadurch erheblich belastet. Statt Rechtsklarheit herrscht Unsicherheit, statt effizientem Austausch oft lähmende Bürokratie. Das wiederum lähmt wichtige Innovationen aus der Züchtung.

Das Prinzip von Access and Benefit Sharing (ABS) – also Zugang zu genetischen Ressourcen gegen fairen Vorteilsausgleich – ist grundsätzlich richtig. Herkunftsländer mit hoher Biodiversität sollen profitieren, wenn ihre Ressourcen genutzt werden. Doch die einseitige Fokussierung auf den monetären Vorteilsausgleich greift aus unserer Sicht zu kurz. Es muss auch einfließen, dass Züchtungsunternehmen und Geberländer durchaus von neuen Sorten profitieren. Der Sortenschutz ist dafür ein geeignetes System. 

Für eine zukunftsfähige Pflanzenzüchtung ist daher ein verlässlicher, rechtssicherer Zugang zu genetischer Vielfalt unverzichtbar. Ein starkes multilaterales System ist aus unserer Sicht die zielführendste Möglichkeit, um Rechtsunsicherheit und bürokratische Hürden zu überwinden und gleichzeitig einen gerechten Vorteilsausgleich zu gewährleisten. Der Internationale Saatgutvertrag bietet hierfür den besten Ansatz. Ihn zu stärken, ist nicht nur im Interesse der Züchtungsunternehmen, sondern auch im Sinne der Herkunftsländer und der globalen Versorgungssicherheit.


Am Ende gilt: Ohne Vielfalt keine Züchtung, ohne Züchtung keine Versorgungssicherheit, ohne Versorgungssicherheit keine Zukunft.


Herzliche Grüße

Stephanie Franck 
Vorsitzende

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