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Europäisches Saatgutrecht – Chancengleichheit und fairen Wettbewerb sichern

Der Verordnungsvorschlag soll harmonisierte und verbesserte Regeln schaffen, weist aber Schwachstellen auf.

Vor bereits mehr als zwei Jahren hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in der EU vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen vielfältige Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht mit sich bringen. Dazu gehört unter anderem, dass die Ziele des europäischen Green Deals und der damit verbundenen Strategien berücksichtigt, aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmer in der EU sichergestellt werden.

In der vorgesehenen Regelung sind die beiden Grundpfeiler des Saatgutrechtes, nämlich Sortenzulassung und Saatgutanerkennung, weiterhin gesichert. Damit ist eine zentrale Forderung, die der BDP in seiner Position vertreten hat, erfüllt. Dennoch sieht der BDP nach wie vor Anlass zur Kritik. Dies gilt etwa mit Blick auf die Unvorhersehbarkeit von zusätzlichen Rechtsakten, die wichtige Einzelheiten regeln sollen, deren Inhalte aber derzeit noch völlig unbekannt sind. Auch geben vorgesehene Ausnahmen vom Saatgutrecht weiterhin Grund zur Sorge, da diese zur Entstehung von Parallelmärkten und Einbußen bei der Qualität von pflanzlichem Vermehrungsmaterial führen können. Damit würde das Ziel eines fairen Wettbewerbs nicht erreicht, sondern unterbunden. 

Inzwischen haben intensive Überarbeitungen des Verordnungstexts auf der Ebene des Rats der EU für zahlreiche Verbesserungsvorschläge bei Struktur und Inhalt gesorgt. Die Diskussionen werden aktuell unter der dänischen Ratspräsidentschaft fortgeführt. Noch in diesem Jahr sollen die Beratungen so weit voranschreiten, dass der Text für die nachfolgenden Trilogverhandlungen vorbereitet ist. Erst in deren Verlauf wird sich zeigen, inwiefern die Europäische Kommission und das Parlament den Änderungsvorschlägen zustimmen. 

Die Marschrichtung der Revision ist bei zahlreichen, aus Sicht der Branche kritischen Punkten immer noch unklar: Offen bleibt etwa, ob es zukünftig erlaubt sein wird, dass Landwirte untereinander Saatgut tauschen oder auf welche Kulturarten die Verordnung am Ende tatsächlich anzuwenden ist

Der BDP wird die weiteren Entwicklungen auch zukünftig sehr genau beobachten und sich auf nationaler und europäischer Ebene für ein Saatgutrecht im Sinne der Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter einsetzen. 


Autorin: Dr. Anja Dederichs

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