EU-Verordnungsvorschlag für neue Züchtungsmethoden: Zähe Verhandlungen dauern an

Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Regulierung von Pflanzen, welche mit neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtet wurden, im Juli 2023 veröffentlicht worden war, hatte das EU-Parlament diesem noch vor den Europawahlen 2024 mit Änderungen zugestimmt. Seitdem fehlte noch die gemeinsame Positionierung der Mitgliedstaaten im Rat, damit zwischen den europäischen Institutionen ein für alle tragbarer Gesetzestext verhandelt werden kann.

Der BDP unterstützt seit Beginn den Vorschlag der EU-Kommission. Dieser ermöglicht eine differenzierte Betrachtung neuer Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung unter Anwendung wissenschaftsbasierter Kriterien. Die bisher schleppend verlaufenden Verhandlungen unter den Mitgliedstaaten hatten sich unter belgischer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 auf den Aspekt Schutz des geistigen Eigentums konzentriert. Trotz intensiver Bemühungen der belgischen Ratspräsidentschaft konnte unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit für einen Kompromissvorschlag erreicht werden. Auch der im zweiten Halbjahr 2024 zuständigen ungarischen Ratspräsidentschaft gelang es nicht, einen Mehrheitsbeschluss zu fassen, um in die Trilogverhandlungen starten zu können.

Der BDP setzt sich für eine differenzierte Betrachtung neuer Züchtungsmethoden in der Pflanzenzüchtung unter Anwendung wissenschaftsbasierter Kriterien ein.

Die europäische und die nationale Gesetzgebung müssen so angepasst werden, dass Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, nicht als GVO reguliert werden. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission von Juli 2023 bietet hierfür eine gute Grundlage. Der Zugang zu neuen Züchtungsmethoden sollte für möglichst viele Unternehmen fair und unter Beachtung der Schutzrechte gewährleistet sein.

Mit Beginn der polnischen Ratspräsidentschaft im Januar 2025 hat die Diskussion mit einem neuen Kompromissvorschlag Polens an Fahrt gewonnen. Der Vorschlag stellt den Versuch, Transparenz über patentierte Eigenschaften herzustellen, in den Mittelpunkt. Gleichzeitig behält er den Grundsatz wissenschaftlicher Bewertungskriterien für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 bei. Diese werden konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt.

Mitte März konnte mit Polens Zustimmung nun eine Mehrheit im Rat erreicht werden. Die Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Parlament und EU-Kommission können damit noch im ersten Halbjahr 2025 im Rahmen des Trilogverfahrens beginnen. Der BDP begrüßt die Bemühungen, rasch eine Einigung zu erzielen, auch vor dem Hintergrund, dass die Verordnung erst zwei Jahre nach dem Inkrafttreten ihre Gültigkeit erlangen würde. Die ersten Pflanzen könnten somit frühestens 2027 den Verifizierungsprozess des Verordnungsvorschlags durchlaufen.

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